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Notar Wiesbaden

ARBEITSRECHT

Die Anpassung an ein sich ständig wandelndes Umfeld ist Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Die Märkte und Branchen verändern sich, nationales und internationales Recht fordern eine stetige Adaption und Tarifverträge führen zu Neuregelungen.

 

Der Erfolg eines Unternehmens hängt aber auch entscheidend von der Qualität und der Motivation seiner Mitarbeiter ab. Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen müssen kompetent beantwortet werden. Die zunehmende Komplexität und Dichte der nationalen und internationalen Normen bergen ein enormes Belastungspotential für das Verhältnis des Unternehmens zur Belegschaft.

Dem gegenüber steht in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zunehmend das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach Sicherheit und Planbarkeit des Arbeitsverhältnisses als Grundlage seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz und seines Selbstwertgefühls.

Unser Ziel ist es, arbeitsrechtliche Konflikte durch umfassende Beratung und vorausschauende Vertragsgestaltung bereits im Vorfeld zu vermeiden, wenngleich der gewünschte Erfolg häufig erst im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreicht werden kann.
 

Wir unterstützen unsere Mandanten durch Beratung bei der Ausgestaltung von Anstellungsverträgen mit Arbeitnehmern, leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern; Vertretung bei der Geltendmachung rückständiger Leistungen wie Lohn und Gehalt, Gehaltsbestandteilen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Dienstwagen oder Überstundenvergütung und Urlaub; Beratung und Vertretung besonderer Personengruppen wie Auszubildende, werdende Mütter, junge Mütter und Väter; Schwerbehinderte; Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen; Leiharbeitnehmer; Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen unter Berücksichtigung besonderer Kündigungsschutzrechte und ggfs. unter Wahrung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats; Abwehr unwirksamer oder unbegründeter Versetzungen, Abmahnungen und natürlich fristloser und ordentlicher Kündigungen Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen unter Einbeziehung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen; Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der betrieblichen Lohngestaltung, der Einstellung von Arbeitnehmern, der Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern und durch Beratung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.

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