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Notar Wiesbaden

BEGLAUBIGUNGEN

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist eine Bestätigung durch eine autorisierte Person, zum Beispiel ein Notar, dass die auf einem Dokument befindliche Unterschrift echt ist. Dabei überprüft der Notar die Identität der Person, die das Dokument unterzeichnet, und bestätigt die Echtheit der Unterschrift.

Eine Apostille ist eine besondere Form der Beglaubigung, die zur internationalen Anerkennung von Dokumenten benötigt wird. Sie wird in Ländern verwendet, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Qualität des Ausstellers und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels auf einem Dokument. Sie wird von einer speziellen Behörde oder einem speziellen Amt ausgestellt.

Die Beglaubigung von Dokumenten wie Zeugnissen, Ausweisen und anderen Unterlagen ist ein wichtiger rechtlicher Prozess, der sicherstellt, dass eine Kopie eines Originaldokuments korrekt und authentisch ist. Dies wird oft von Behörden, Institutionen oder Arbeitgebern verlangt, um die Echtheit von bestimmten Informationen zu bestätigen.

Wir sind befugt, solche Beglaubigungen durchzuführen. Bei der Beglaubigung prüfen wir das Originaldokument und die dazugehörige Kopie, um sicherzustellen, dass sie identisch sind. Anschließend setzt der Notar seine Unterschrift und ein Siegel auf die Kopie, um zu bestätigen, dass sie authentisch ist.

Beglaubigte Dokumente sind oft notwendig für verschiedene Zwecke, wie beispielsweise bei Bewerbungen, Visa-Anträgen, rechtlichen Verfahren oder bei der Beantragung von behördlichen Leistungen. Sie dienen als offizielle Bestätigung, dass die vorliegenden Informationen korrekt und zuverlässig sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine beglaubigte Kopie nicht dasselbe ist wie das Originaldokument. Sie ist lediglich eine rechtlich bestätigte Kopie des Originals. Daher ist es ratsam, das Originaldokument sicher aufzubewahren und nur beglaubigte Kopien bei Bedarf vorzulegen.

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