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Notar Wiesbaden

FAMILIEN- & ERBRECHT

Das Rechtsgebiet Familien- und Erbrecht umfasst rechtliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Familienverhältnissen, Ehe, Scheidung, Unterhalt, Adoption sowie Erbangelegenheiten stehen. Im Familienrecht geht es darum, die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien zu regeln, während das Erbrecht die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod einer Person betrifft.

Das Familienrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien beschäftigt. Es umfasst Aspekte wie Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption und vieles mehr.

Eheverträge sind rechtliche Vereinbarungen, die Ehepartner vor oder während ihrer Ehe abschließen können, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Sie können Vermögensaufteilungen, Unterhaltsregelungen und andere wichtige Aspekte abdecken. Wir helfen, maßgeschneiderte Eheverträge zu entwerfen, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Ehepartner gerecht werden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind eine rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und unterliegen ähnlichen rechtlichen Regelungen wie Ehen. Hierbei kann es ebenfalls wichtig sein, entsprechende Verträge abzuschließen, um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu klären.

Im Falle einer Scheidung können Scheidungsfolgevereinbarungen getroffen werden. Diese regeln Aspekte wie Unterhalt, Sorgerecht und Aufteilung des Vermögens. Wir unterstützen Sie, faire und ausgewogene Vereinbarungen zu treffen, die die Interessen beider Parteien berücksichtigen.

Adoption ist ein weiterer bedeutender Bereich des Familienrechts. Hierbei geht es um die rechtliche Aufnahme eines Kindes in eine Familie. Wir helfen Ihnen, den Adoptionsprozess zu navigieren und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.

Erwachsenenadoption ist ein weniger häufiger, aber dennoch wichtiger Aspekt des Familienrechts. Sie ermöglicht es Erwachsenen, rechtlich als Eltern oder Kinder anerkannt zu werden. Dies kann aus emotionalen oder rechtlichen Gründen von Bedeutung sein.

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Regelung von Vermögensübertragungen nach dem Tod einer Person befasst. Es legt fest, wer die Erben sind, welche Ansprüche sie haben und wie das Vermögen des Verstorbenen verteilt wird.

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die eine Person verfassen kann, um ihre Wünsche bezüglich der Vermögensverteilung festzuhalten. Dazu gehören das handschriftliche Testament, das öffentliche Testament und der Erbvertrag. Wir helfen bei der Erstellung und Beurkundung dieser Dokumente und stellen sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Im Erbfall überprüfen wir die Erbfolge und stellen sicher, dass der Nachlass entsprechend den gesetzlichen Vorschriften oder den testamentarischen Anweisungen verteilt wird. Gern helfen wir dabei, eventuelle Streitigkeiten zwischen den Erben zu klären.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Erbrechts betrifft die Pflichtteilsansprüche. Unter bestimmten Umständen können nahe Verwandte einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir können hierbei beraten und helfen, die Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.

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