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RECHTSANWÄLTE.NOTARE
seit 1905

FAMILIEN- UND ERBRECHT
Im Familien- und Erbrecht verstehen es unsere Notare durch vorsorgende individuelle Gestaltung von Übergabe- und Erbverträgen, Testamenten und Stiftungsurkunden Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen und Vermögen über Generationen hinweg zu sichern. Unter Beobachtung der Rechtsprechung entwerfen wir General- und Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen für den Ernstfall. Auch im Erbfall geben unsere Notare Hilfestellung, damit Hinterbliebene sämtliche Optionen (Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung, Erbscheinsantrag) sinnvoll abwägen können. Für Ehepartner entwerfen wir individuelle Eheverträge, die zu Güter-, Versorgungs- und Unterhaltfragen Rechtsicherheit für den Fall der Krise, aber auch grundsätzlich Sicherheit für die Familien beider Ehegatten darstellen.