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Das Vererben oder Verschenken wird ab 2023 teurer!
Besitzen Sie eine oder mehrere Immobilien?
Wenn Sie ohnehin vorhaben, eine Immobilie (unabhängig von ihrem Wert) an Ihre Kinder oder Ihren Ehegatten zu übertragen, dann sollten Sie damit nicht warten, sondern dies auf jeden Fall noch vor dem Jahreswechsel vollziehen.
Lesen Sie hierzu unsere Information.
Änderungen im Bewertungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2023 kann das Vererben oder Verschenken von Immobilien erheblich teurer werden. Der Grund sind Änderungen im Bewertungsgesetz, die durch das Jahressteuergesetz 2022 zum Jahresanfang in Kraft treten. Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, so fällt Erbschaftssteuer an, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Der Wert der Immobilie wird dabei nach dem Bewertungsgesetz bestimmt. Die Änderungen haben zur Wirkung, dass der für die Steuer heranzuziehende Wert ab nächstem Jahr zum Teil erheblich höher ausfällt.
Dies kann bewirken, dass die Freibeträge (für Ehegatten oder Kinder) überschritten werden oder aber eine höhere Erbschaftssteuer anfällt. Aber auch wenn die Freigrenzen nach der neuen Bewertung eingehalten werden, sind Sie betroffen. Da der Freibetrag nur alle 10 Jahre ausgeschöpft werden kann, rutschen Sie bei zukünftigen Zuwendungen bedeutend schneller über die Freibetragsgrenze.
Was ist zu tun?
Wenn Sie ohnehin vorhaben, eine Immobilie (unabhängig von ihrem Wert) an Ihre Kinder oder Ihren Ehegatten zu übertragen, dann sollten Sie damit nicht warten, sondern dies auf jeden Fall noch vor dem Jahreswechsel vollziehen. Hierzu ist der Abschluss eines notariellen Vertrags zwischen Ihnen und dem Beschenkten vor dem 31.12.2022 notwendig.
Wir haben diverse Musterverträge vorbereitet, sodass wir auch kurzfristig einen Entwurf erstellen können, der an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Da nur noch wenige Wochen bis zum Jahreswechsel verbleiben, sollten Sie uns direkt anrufen und einen Termin sichern.